Qualität ist von zentraler Bedeutung für alle Tätigkeiten von Precision Micro. Das beinhaltet auch den Umweltschutz und die Minderung unserer Auswirkungen auf die Umwelt. Dazu nutzen wir sichere Arbeitsmethoden und entwickeln Prozesse, um Abfall zu senken und Recycling zu fördern.
Seit 2003 ist Precision Micro nach ISO 14001 zertifiziert. Unsere Umweltschutzrichtlinie kann hier heruntergeladen werden.
Nur Lieferanten mit REACH-Registrierung
Precision Micro arbeitet ausschließlich mit Lieferanten zusammen, die ihre Chemikalien gemäß der REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) vorregistriert haben.
Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)
Wir erfassen das Spektrum an Materialien und Oberflächenausführungen, die besonders besorgniserregende Stoffe enthalten können. Auf Grundlage aktueller und verfügbarer Informationen enthalten die Produkte von Precision Micro gemäß der im Dezember 2015 von der ECHA veröffentlichten Liste der in Frage kommenden Stoffe weniger als 0,1 Massenprozent SVHC.
Sollte ein Stoff auf der Liste hinzugefügt werden, der in der Fertigung unserer Teile verwendet wird, werden wir alle Kunden unter Angabe der Bezeichnung des Stoffs und seiner Konzentration (Massenprozent) schriftlich darüber informieren und ein Materialsicherheitsdatenblatt für die sichere Verwendung und Entsorgung bereitstellen.
Cadmiumbeschichtungen
Die Produkte von Precision Micro enthalten kein Cadmium. Wir bieten jedoch Cadmiumbeschichtungen an, für die derzeit auf Antrag eine Ausnahmeregelung gilt.
Chromatieren und Eloxieren
Kaliumdichromat und Natriumdichromat haben den REACH-Ablauftermin („Sunset Date“) 21. September 2017. Wenn Sie eine Nachbereitung wünschen, stellen Sie bitte sicher, dass für die Verwendung dieser Stoffe eine Zulassung erteilt wurde oder dass der Anwendungsfall von der Zulassungspflicht befreit ist.
Natriumdichromat und Kaliumdichromat sind in zulässig niedrigen Konzentrationen in zahlreichen Brush Alocrom-Spezifikationen für die Luft- und Raumfahrt enthalten, beispielsweise in Alocrom 1200.
Das bedeutet im Ergebnis, dass auf beschichteten Teilen weniger als 0,1 Massenprozent Natrium-/Kaliumdichromat vorhanden ist.
RoHS2
Die Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS1) wurde am 21. Juli 2011 europäisches Recht und trat zum 2. Januar 2013 in den Mitgliedsstaaten in Kraft.
Diese Richtlinie beschränkt (mit Ausnahmen) die Verwendung von sechs gefährlichen Stoffen bei der Herstellung verschiedener Arten von Elektro- und Elektronikgeräten. Das sind:
- Blei
- Quecksilber
- Cadmium
- Sechswertiges Chrom
- Polybromiertes Biphenylen
- Polybromierte Diphenylether
RoHS2 löste die ursprüngliche Richtlinie ab; sie wurde am 21. Juli 2011 verabschiedet und trat am 2. Januar 2013 in Kraft.
Die folgenden gefährlichen Stoffe wurden 2015 in der RoHS2-Richtlinie ergänzt:
- Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP): 0,1 % 0,1 %
- Benzylbutylphthalat (BBP): 0,1 %
- Dibutylphthalat (DBP): 0,1 %
- Diisobutylphthalat (DIBP): 0,1 %
Ab dem 22. Juli 2019 dürfen diese Stoffe nur noch begrenzt in Elektro- und Elektronikgeräten verwendet werden. Für medizinische Geräte (Kategorie 8) sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente (Kategorie 9) gilt eine längere Frist bis zum 22. Juli 2021.
Precision Micro arbeitet mit unseren Kunden zusammen, um mit einem breiten Spektrum an konformen Metallen und Oberflächenausführungen die RoHS2-Richtlinie zu erfüllen.
